26.04.2022

Meine Asche gehört mir – Selbstbestimmung über den Tod hinaus?

Darf ich meinen Garten als letzte Ruhestätte für meine Asche bestimmen? Darf ich als Angehöriger für die Trauerphase die Urne so lange wie ich möchte mit nach Hause nehmen? Darf meine Asche in einem Friedwald oder auf einem Friedhof verstreut werden? Kann ich mich hierzulande gemäß der jüdischen Tradition bestatten lassen? Die Antwort auf diese Fragen lautet in Sachsen-Anhalt: Nein. Denn das Bestattungsgesetz zieht enge Grenzen für Bestattungsformen und Bestattungsfristen.

Die Grüne Landtagsfraktion hat daraus die Konsequenzen gezogen und ein neues Bestattungsgesetz vorgelegt, das diese Grenzen erweitert und neue Möglichkeiten schafft. Beispielsweise soll unter bestimmten Bedingungen das Verstreuen der Totenasche auf privaten Grundstücken und auf Friedhöfen erlaubt werden. Auch soll die Bestattungsfrist von Urnen von 4 Wochen auf ein Jahr verlängert werden.

Diese Forderungen haben wir mit Sarah Benz vom Bestattungsunternehmen Thanatos und dem Projekt „Sarggeschichten“ sowie Kirsti Gräf, Leiterin des Trauerinstituts der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg, diskutiert. Auch die zahlreichen Gäste der Veranstaltung haben sich in die lebhafte und teilweise kontroverse Debatte eingebracht.

Auf Zustimmung bei Frau Benz und Frau Gräf traf grundsätzlich unsere Forderung, mehr Freiraum für individuelle Trauer zu schaffen. Aus ihren Erfahrungen heraus betonten beide, dass gerade die kurze Bestattungsfrist Angehörige überfordern kann, weil mitten im ersten Schock über den Verlust bereits organisatorische Fragen zu klären sind. Bis sich klare Wünsche und Bedarfe hinsichtlich Trauerzeremonie, Bestattungsort und dem eigenen Umgang mit dem Verlust herauskristallisieren, kann jedoch einige Zeit vergehen. Daher fordert Frau Benz noch über die Grüne Forderung hinaus, die Bestattungsfrist gänzlich aufzuheben wie in vielen anderen europäischen Ländern. Als Reaktion auf den oftmals geäußerten Vorbehalt, eine Öffnung der Bestattungsformen würde Konflikte produzieren, machte Frau Benz den Vorschlag, eine Ascheteilung zu ermöglichen. Etwa wenn die Asche in einem privaten Garten verstreut und somit anderen Angehörigen der Zugang zum Bestattungsort verwehrt wird. Durch eine Ascheteilung könnte sowohl dem individuellen Wunsch nach einer Bestattung im eigenen Garten und der traditionellen öffentlichen Trauer auf Friedhöfen entsprochen werden. Damit käme man auch einem weiteren Gegenargument zur Abschaffung des Friedhofszwangs zuvor, da die Befürchtung im Raum stand, die kommunalen Friedhofsträger kämen zunehmend in finanzielle Schieflage, wenn sich Menschen in Zukunft eher für eine Bestattung außerhalb von Friedhöfen entscheiden würden.

Cornelia Lüddemann als zuständige Abgeordnete der Grünen Landtagsfraktion kündigte an, diesen Vorschlag zur Ascheteilung aufzugreifen und zu prüfen. Auch zeigte Sie sich erfreut über die hohe Resonanz dieser Veranstaltung und der sehr intensiven Debatte. „Ich sehe mich bestärkt in unserem Vorhaben, dass Bestattungsrecht im Land grundsätzlich zu erneuern. Unsere moderne und individualisierte Gesellschaft passt ganz einfach nicht mehr in das enge Korsett des geltenden Gesetzes“, resümiert sie.